Das Ressort Regeltechnik der Schiedsrichterkommission ist verantwortlich für die Reglementspflege in allen Belangen des Schiedsrichterwesens. Es gibt jährlich die Spielregeln (SPR) und das Schiedsrichterreglement (SRR) heraus. Daneben erlässt es sämtliche Weisungen und Interpretationen, welche sich auf obige Reglemente abstützen. Mit der ihm angegliederten Fachgruppe Regeltechnik und in Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Schiedsricherkommission und von swiss unihockey überprüft es die Umsetzung der Spielregeln und erlässt gegebenenfalls neue Richtlinien und Schwerpunkte.
Info Regeltechnik: Versuchte Tätlichkeiten / Rapportierung / Torerfolge
Das Ressort Regeltechnik der Schiedsrichterkommission informiert über die folgenden Anweisungen an die Schiedsrichter, welche per sofort zur Anwendung kommen sollen:
.: Umgang mit versuchten Tätlichkeiten
Zuletzt ist verschiedentlich die Frage aufgetaucht, wie mit versuchten Tätlichkeiten umzugehen ist bzw. wie diese zu ahnden sind.
Unter versuchten Tätlichkeiten sind Vergehen gem. Regel 6.17.4 zu verstehen, welche nicht im Körperkontakt mit dem Gegner enden - so wie beispielsweise erfolgloses Anspucken des Gegners oder ein Faustschlag der den Gegner verfehlt.
Ein Spieler, der sich einer versuchten Tätlichkeit schuldig macht, ist ebenfalls mit einer Matchstrafe 3 gem. Regel 6.17.4 zu bestrafen. Dies entspricht auch der Handhabe solcher Fälle beim Disziplinarrichter von swiss unihockey.
Weshalb? Der Entscheid eines Spielers, eine Tätlichkeit auszuführen, basiert immer auf den Motiven wie Einschüchtern, Drohen oder Vergelten – Motiven also, für welche im Sport grundsätzlich kein Platz ist. In vielen Fällen hat dann der Spieler in der Ausführung der Tätlichkeit nur noch geringen Einfluss darüber, ob bei der Aktion dann letztlich ein Treffer gelandet werden kann oder ob der Versuch ins Leere schlägt.
Entscheidend ist also, dass ein Spieler beim Ausführen einer Aktion weiss bzw. wissen muss, dass er mutwillig und unter Inkaufnahme einer Verletzung Dritter gegen die Spielregeln verstösst und somit seine persönlichen, egoistischen Interessen über die Interessen der Spielergemeinschaft und der Spielregeln stellt.
Zu beachten: wir wollen mit dieser Anweisung keine „künstliche“ Flut an Matchstrafen erzeugen – vielmehr soll es eine klare Anleitung für Euch sein, wie mit solchen Situationen umzugehen ist.
.: Rapportierung von Matchstrafen
Bei sämtlichen Matchstrafen, also nicht nur bei den genannten Versuchen von Tätlichkeiten, ist der Rapport der Schiedsrichter ein zentrales Element für die Beurteilung durch den Disziplinarrichter. Bitte berücksichtigt bei der Rapportierung die folgenden Grundregeln:
Diese Anleitung erfolgt in Abstimmung mit der DK und sichert eine einheitliche Handhabe solcher Situationen.
.: Bestätigung/Annullierung von angezeigten Torerfolgen, insbesondere am Drittelsende und in der Verlängerung
Auch bezüglich dieser Thematik sind in der jüngeren Vergangenheit Unklarheiten aufgetaucht. – insbesondere scheint nicht klar zu sein, ob und wie ein angezeigter Torerfolg am Drittelsende oder in der Verlängerung noch aberkannt werden kann.
Grundsätzlich haben die Schiedsrichter sowohl während der normalen Spielzeit als auch bei Torerfolgen am Drittelsende oder in der Verlängerung die Möglichkeit, auf den Entscheid eines angezeigten Torerfolgs zurückzukommen, wenn sie trotz initialem Anzeigen des Torerfolgs der Meinung sind, dass der Torerfolg nicht korrekt erzielt wurde. Dabei ist folgender Ablauf einzuhalten:
Bei Rückfragen steht das Ressort Regeltechnik unter regeltechnik@swissunihockey.ch zur Verfügung.
Die Informationen zu der Prüfung finden Sie in den Prüfungsrichtlinien.
Unihockey-Spielregeln können und sollen nicht von Nation zu Nation verschieden sein. Im Gegenteil: Nur wenn alle Länder den gleichen reglementarischen Grundlagen folgen, bleibt die Sportart transparent, was nicht zuletzt für die Akzeptanz bei Medien und Zuschauern ungeheuer wichtig ist.
Die Schweiz übernimmt deshalb wie alle anderen Unihockey-Nationen vollumfänglich die Spielregeln der International Floorball Federation (IFF). Im Rahmen ihrer Vertretung in der IFF Rules Group - der internationalen Regelgruppe - kann sie wiederum eigene Vorschläge zur Gestaltung von Spielregeln und Interpretationen einbringen.
Die Fachgruppe Regeltechnik ist eine Mischung aus Spitzenschiedsrichtern, Trainern, Spielern und sonstigen Persönlichkeiten, welche am Puls des Unihockeys stehen. Sie analysiert die Situation auf den Schweizer Spielfeldern, die Entwicklung des Sportes, die Schiedsrichter und deren Qualität, und erarbeiten schliesslich Handlungs- und Lösungsvorschläge für Probleme. Gleichzeitig plant sie die Änderungen der Spielregeln und deren Interpretationen, um den Schiedsrichtern eine möglichst optimale und den sportlichen Trends folgende Grundlage bieten zu können.
Die Heterogenität der Gruppe soll sicherstellen, dass ein Reglement nicht nur von Schiedsrichtern für Schiedsrichter gemacht wird, sondern breit in der Sportart verankert ist.
Die internationalen Spielregeln der International Floorball Federation (IFF) werden in einem Zyklus von vier Jahren überarbeitet. Aktuell ist das Reglement aus dem Jahre 2014, ein neues wird am 1.7.2018 in Kraft treten.
Zwischen dieser vierjährigen Zeitspanne sind die IFF-Mitgliedernationen dazu aufgefordert, Vorschläge für Reglementsänderungen einzureichen. Besonders weitreichende Veränderungen können anschliessend zum Test freigegeben werden, um Erfahrungen zu sammeln. Aufgrund der Feedbacks der Testnationen wird dann über die definitive Umsetzung entschieden.